Wichtige Fragen, klare Antworten

Heiz- und Betriebskosten

In jedem Jahr erreichen uns viele Fragen zur Heiz- und Betriebskostenabrechnung. Die Fragen, die wir am häufigsten gestellt bekommen, haben wir hier für Sie beantwortet und hoffen, Ihnen damit weiterzuhelfen.

Das für Sie zuständige Team aus dem Bestandsmanagement finden Sie über unsere Suchfunktion.

Hinweise, wie Sie Geld bei den Müllgebühren sparen, finden Sie weiter unten, Tipps zum Energiesparen sowie zum richtigen Heizen und Lüften finden Sie hier.

Häufig gestellte Fragen

Wieso habe ich in diesem Jahr eine Nachzahlung, obwohl ich in den letzten Jahren immer ein Guthaben hatte?

Wie in vielen anderen Bereichen kommt es auch bei den Betriebskosten immer wieder zu Steigerungen der Kosten. Insbesondere bei den Energiekosten für Heizung und Wasser aber auch für den Gemeinschaftsstrom, mit dem unter anderem die Treppenhäuser beleuchtet werden, kommt es regelmäßig zu Preissteigerungen. Bei einer gleich gebliebenen Vorauszahlung kann es somit zu einerNachzahlung bzw. zu einem geringeren Guthaben kommen.

Wie kommen die Kosten der Gartenpflege zustande und wie werden diese verteilt?

Die Gartenpflege wird zum größten Teil durch den Außendienst des SBV ausgeführt. Die Arbeiten orientieren sich an einem festgelegten Leistungskatalog, über den die Arbeiten bewertet und die entsprechenden Kosten ermittelt werden. Für die Verteilung der Kosten wird die sog. Pflegefläche zugrunde gelegt, welche für alle Objekte ausgemessen wurde und die den Verteilungsmaßstab der im Leistungskatalog festgelegten Kosten darstellt.

Warum habe ich so eine hohe Heizkostennachzahlung, obwohl ich erst im letzten Quartal des Jahres in die Wohnung eingezogen bin?

Eine Nachzahlung entsteht, wenn die geleistete Vorauszahlung nicht zur Deckung der angefallenen Kosten ausreicht. Die Vorauszahlung ist ein monatlicher Durchschnittswert, der anhand der anfallenden Kosten für ein ganzes Jahr errechnet wurde. Da aber für die Wintermonate die Heizkosten höher sind als für die Sommermonate, ist der berechnete Durchschnittswert meistens nicht mehr ausreichend und so kommt es zu einer Nachzahlung.

Warum fallen Heizkosten an, obwohl die Heizkörper in meiner Wohnung immer aus sind?

Heizkosten werden nur zu 50 % nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet. Die restlichen 50 % der Gesamtkosten werden entsprechend der Wohnfläche auf die einzelnen Mieter einer Einheit verteilt. Dies ist im Gesetz so vorgesehen, da man z. B. als Mieter einer Mittelwohnung auch davon profitiert, dass die Mieter der angrenzenden Wohnungen ihre Wohnungen ausreichend beheizen.

Was ist Oberflächenwasser?

Oberflächenwasser ist Wasser, dass auf eine versiegelte Fläche trifft und in die Kanalisation eingeleitet wird. Hierbei handelt es sich z. B. um Regen- oder Gartenwasser. Die Berechnung der Gebühren erfolgt über die Größe der versiegelten Flächen auf einem Grundstück also z. B. die Grundfläche des Gebäudes oder die Fläche von befestigten Stellflächen.

Wie werden Guthaben verrechnet, die höher sind als eine Monatsmiete?

In der Regel erfolgt die Verrechnung des Restbetrages mit der darauffolgenden Miete, so dass man im ersten Monat nach der Heiz- und Betriebskostenabrechnung keine Miete und im zweiten Monat einen verringerten Betrag bezahlen muss.

Warum kann ich meine Abrechnung nicht sofort nach Auszug, sondern erst nach Ablauf eines Kalenderjahres erhalten?

Eine Zwischenabrechnung könnte nur erfolgen, wenn für alle Betriebskostenarten ein Zwischenstand zu ermitteln wäre, der die Grundlage für eine Abrechnung bildet. Da es aber z. B. für die Kosten der Gartenpflege keinen „Zähler“ gibt, kann hier eine Abrechnung erst erfolgen, wenn die Gesamtkosten am Ende der Abrechnungsperiode feststehen.

Wie funktioniert die Ablesung der Heizkostenverteiler in den Wohnungen?

Die Heizkostenverteiler an den Heizkörpern speichern jeweils am 01. und am 15. eines Monats den Ablesewert. Diese Werte werden über das Funksystem abgerufen und direkt in unser Büro übermittelt. Ein Zutritt zu Ihrer Wohnung ist nicht mehr erforderlich. Zur Kontrolle besteht die Möglichkeit, die Werte direkt an den Geräten abzulesen.

Hinweis für ALG/Hartz IV-Empfänger:

Empfänger von ALG/Hartz IV sind verpflichtet, die erhaltenen Abrechnungen auf jeden Fall und zeitnah bei der ARGE vorzulegen. In fast allen Fällen werden Nachforderungen aus der Abrechnung übernommen.

Ansprechpartner

Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, nehmen Sie gern mit dem für Sie zuständigen Team aus dem Bestandsmanagement Kontakt auf.

Müllgebühr senken
Durch Ihre Mithilfe!

Die öffentlichen Abfallgebühren sind ein Bestandteil Ihrer Betriebskostenabrechnung. Je kleiner das bereitgestellte Restmüllvolumen in Ihrer Wohnanlage, desto niedriger sind die Abfallgebühren Ihrer Nebenkostenabrechnung. Durch eine noch höhere Bereitschaft zur Mülltrennung können spürbare Kostensenkungen erreicht werden. Zusammen mit dem SBV-Objektservice soll das abgefahrene Restmüllvolumen deutlich gesenkt und dadurch Gebühren eingespart werden.

Zu den Leistungen gehören:

• Reinigung der Standplätze

• Kontrolle der Befüllung der Mülltonnen und Nachsortierung

• Kontrolle der Abfallsortierung in Papiergefäßen und Gelben Tonnen

• Mieterberatung

Die Mitarbeiter des SBV-Objektservice fahren Ihre Müllplätze an. Ziel ist es, die Müllgebühren für Sie zu senken und gleichzeitig die Sauberkeit, Abfalltrennung und Abfallvermeidung an Ihren Müllplätzen zu erhöhen.

Dies kann jedoch nur durch Ihre Mithilfe gelingen!

Bei einer verstärkten und verbesserten Sammlung von Verpackungen mit dem grünen Punkt und einer getrennten Sammlung von Altglas und Papier kann viel Geld gespart werden. Machen Sie mit!

Wenn Sie Fragen dazu haben, dann können Sie sich gern an unsere Mitarbeiter des SBV-Objektservice unter der Telefonnummer  0461 31560-412 wenden.

Wir bedanken uns und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!

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